Arbeitsschutz
Bei Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz
Lärm- und Vibrationsbelastungen an Arbeitsplätzen, z. B. durch Maschinen, können sich in kurzer Zeit negativ auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Mitarbeiter auswirken. Langzeitbelastungen können darüber hinaus auch gesundheitliche Schäden zur Folge haben.
Seit dem Jahr 2007 ist der Schutz vor Arbeitslärm und Vibrationen in der „Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung “ (LärmVibrationsArbSchV) geregelt. Demnach gilt in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel der Grenzwert von 85 dB(A) als oberer Auslösewert, ab dem der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Zusätzlich gilt ein unterer Auslösewert von 80 dB(A), ab dem der Arbeitgeber mindestens dazu verpflichtet ist, die betroffenen Mitarbeiter über mögliche gesundheitliche Folgen dauerhafter Lärmexpositionen aufzuklären.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation von bestehenden bzw. die Auslegung von geplanten Büro-Arbeitsplätzen. Unter Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind hier bei Arbeitsplätzen für geistige Tätigkeiten Beurteilungspegel zwischen 55 und 70 dB(A) als Obergrenzen festgelegt worden.